Wasserschaden – Was tun?
Ein Wasserschaden kann schnell zu größeren Schäden an Haus und Wohnung führen!
Ein Wasserschaden muss nicht immer durch eine Überschwemmung nach einem Unwetter verursacht worden sein. Es kann jeden treffen: Hausbesitzer, Wohnungseigentümer, Mieter, …
Oft wird ein Wasserschaden zum Beispiel ein durch einen Rohrbruch, ein undichtes Ventil oder einen defekten Schlauch verursacht. Einer „kleineren Ursache“, allerdings mit großen Auswirkungen und einem umfangreichen Schadensbild, da ein Wasseraustritt nicht immer gleich entdeckt wird. Da das Wasser sich im Bodenaufbau und Wänden verteilt. Manchmal sieht man nur einen kleinen Wasserfleck, sozusagen die Spitze des Eisbergs.
1. Ursache des Wasserschadens feststellen
Einer der wichtigsten Schritte bei einem Wasserschaden ist, dass die Ursache festgestellt wird.
- Dringt Grundwasser ein?
- Sickert Regenwasser durch das Flachdach?
- Ist eine Wasserleitung gebrochen?
- Gibt es einen Rohrbruch an einer Abwasserleitung?
- Ist ein Rücklaufventil defekt?
- Ist der Schlauch an der Waschmaschine oder Spülmaschine undicht?
- Hat die Fußbodenheizung ein Leck?
- Läuft Regenwasser über die Kellerschächte?
- Läuft Wasser in den Kamin- oder Luftschacht?
- Leckt die Heizungsleitung?
Im Zweifelsfall rufen Sie uns an! Unsere Notruf-Hotline: +43 (0)6232 / 27 217
Wir verfügen über die notwendigen speziellen Geräte und das Know-how um die Schadensursache festzustellen und den Schadensort punktgenau zu lokalisieren.
2. Sofortmaßnahmen bei einem Wasserschaden ergreifen
Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Schadensminimierung!
Bei einem Wasserschaden sollten Kurzschlüsse und Stromschläge unbedingt verhindert werden, da es sonst zu schweren Unfällen kommen kann. Daher sollte man die elektrischen Geräte entsprechend schnell absichern, die Stromzufuhr unterbrechen bzw. sollten Sie Sie den Strom abdrehen.
Damit nicht noch mehr Wasser austritt, drehen Sie den Haupthahn ab!
Sollten Sie den Schaden an der Heizung vermuten? Schalten Sie die Heizung aus.
Vermuten Sie den Schaden an der Waschmaschine oder dem Geschirrspüler? Schalten sie das defekte Geräte aus und lassen Sie das Wasser kontrolliert ab.
Ist die Ursache des Wasserschadens vermutlich ein Abwasserrohr? Produzieren Sie kein neues Abwasser!
Tropft Wasser aus der Decke? Stellen Sie Auffangbehälter (Eimer, etc.) unter der tropfenden Stelle auf.
Bringen Sie Möbel und alle anderen Gegenstände ins Trockene.
3. Wasser entfernen
Sie haben dafür gesorgt, dass kein neues Wasser mehr nachfließen kann – jetzt muss das ausgelaufene Wasser so schnell wie möglich beseitigt werden. Je länger das Wasser steht, desto größer wird das Schadensausmaß des Wasserschadens werden.
Bei kleineren Wassermengen reichen meist Eimer und Lappen zum Aufwischen aus.
Bei größeren Wassermengen ist es ratsam eine Pumpe oder einen Nasssauger einzusetzen. Sollten Sie so etwas nicht besitzen, rufen Sie uns an! Wir pumpen Ihren Keller aus! TROSAN-Notfall-Hotline +43 (0)6232 / 27217.
4. Entfeuchtung nach einem Wasserschaden
Letzter und wichtigster Schritt: Die Entfeuchtung zur Vermeidung vom Schimmel und Folgeschäden an der Bausubstanz. Besonders in Räumen mit sogenanntem „schwimmend“ verlegten Estrich stellt Wasser ein sehr großes Problem dar. Das ganze Wasser kann sehr leicht über die Randfugen unter den Estrich laufen, dadurch saugt sich die Dämmung voll. Ohne einer mechanischen Trocknung mit speziellen Geräten bekommt man hier das Wasser nicht mehr weg!
Generell sollten nach einem Wasserschaden bei Feuchtigkeit in Boden und Wänden entsprechende Maßnahmen zur Entfeuchtung gesetzt werden, da es sonst schnell zu Schimmel und Schäden an der Bausubstanz führen kann.
Wir haben das notwendige Know-how, Erfahrung & die neueste Technik.
Mittels dem geeigneten Entfeuchtungsverfahren machen wir ALLES TROCKEN.
5. Was bei einem Wasserschaden noch zu beachten ist
- Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Gebäudeversicherung bei Schäden am Gebäude (Wände, Böden, etc.) bzw. Ihrem Versicherungsmakler
- Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Haushaltsversicherung bei Schäden am Inventar (Einrichtungsgegenstände, Elektronik, Kleidung, etc.) bzw. Ihrem Versicherungsmakler
HINWEIS:
Sollte Ihre Wohnung oder Haus gemietet sein, melden Sie den Schaden umgehend Ihrem Vermieter! Dieser sollte wiederum ebenfalls den Schaden umgehend der Gebäudeversicherung melden.
Für alle weiteren Fragen stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung!
Gerne besichtigen wir Ihren Wasserschaden persönlich vor Ort.
Kontaktieren Sie uns für einen Besichtigungstermin.
Über das Kontaktformular, per Telefon unter +43 (0)6232 / 27 217 oder per Mail an office@trosan.at.