Energiesparen in Betrieben

Energiesparen in Betrieben

Energiesparen in Betrieben

 

Infos auf: https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/energiesparmassnahmen

Allgemeines in Kürze

Gefördert werden Maßnahmen zur effizienten Nutzung von Energie, bei gewerblichen und industriellen Produktionsprozessen sowie in bestehenden Gebäuden und Wärmerückgewinnungen, mit überwiegend betrieblicher Nutzung. Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen sowie Vereine und konfessionelle Einrichtungen.

Bitte beachten Sie, dass der Zeitpunkt der Antragstellung bei Wärmerückgewinnungen von deren Art und Leistung abhängt.

Was wird gefördert?

Effizienzsteigerungen bei industriellen Prozessen und Anlagen mit einem maßgeblichen technologischen und ökologischen Unterschied zur Bestandsanlage

• Wärmerückgewinnung an Kälteanlagen über 100 kW Wärmetauscher Leistung (Kühl- und Tiefkühlanlagen sowie Prozesskälteanlagen, Wärme-Kälte-Verbundsysteme) und von Lüftungsanlagen (sofern diese nicht im Rahmen der OIB RL 6 in der geltenden Fassung vorgeschrieben sind) über 100kW Wärmetauscher-Leistung beziehungsweise mehr als 50.000 m³/h Nennvolumenstrom

• Wärmerückgewinnungen beziehungsweise Nutzung von bisher ungenutzten Wärmeströmen (zum Beispiel Druckluftkompressoren, Industrieprozessen, Abwärme aus Abwässern) sowie Wärmepumpen zur Erschließung von Niedertemperaturabwärme

• Heizungsoptimierung in Bestandsgebäuden (Nachrüstung Speichersystem, Drehzahlregelungen, effiziente Pumpen, Heizungsverteiler, Steuerungstechnik) mit mindestens 10 % Energieeinsparung

• Optimierung von bestehenden fossilen Prozesswärmeerzeugern (sofern eine Umstellung auf erneuerbare Energieträger nicht möglich ist) – bitte beachten Sie die Einschränkungen unter „Nicht förderungsfähige Anlagen(teile)“

 

Förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für die Anlage sowie für Planung und Montage:

Förderungsfähige Anlagen(teile)

• Wärmetauscher

• Wärmepumpen zur Erschließung von Abwärme

• Pufferspeicher

• Pumpen

• Steuerungselektronik (MSR)

• Entsorgungskosten für außer Betrieb genommene Kessel und Tankanlagen

• weitere, für den Betrieb relevante Anlagenteile Was ist bei der Antragstellung zu beachten? Nicht förderungsfähige Anlagen(teile) Investitionen

• Betriebsgewöhnlicher Anlagentausch und

• Maßnahmen zur Errichtung, Erweiterung, Modernisierung, Erneuerung fossilen oder zur Verlängerung der Laufzeiten von bestehenden, mit Brennstoffen Energieanlagen

• Wärmerückgewinnungen bei betriebenen raumlufttechnischen „Zu- und Abluftanlagen“ (Neubau oder Erneuerung) für konditionierte Gebäude (laut OIB RL 6 in der geltenden Fassung)

• Betriebsnotwendige Lüftungskanäle und Rohrleitungen bei Absaug- und Lüftungsanlagen

• Zentrale elektronische Vorschaltgeräte zur Stromeinsparung und Stromspartrafos

• Induktionsherde, Bürogeräte, Effiziente Server oder IKT-Anlagen

• Effiziente Motoren und Pumpen bei Neuanlagen

 

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird in Form eines einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschusses vergeben.

Die Berechnung erfolgt in Form eines prozentuellen Anteils an den förderungsfähigen Investitionskosten.

A) Projekte mit Investitionskosten bis zu 150.000 Euro

Für Maßnahmen mit förderungsfähigen Investitionskosten von bis zu 150.000 Euro entspricht die Förderungsbasis den umweltrelevanten Investitionskosten und werden nach AGVO Artikel 38, Absatz 8 ermittelt. Förderungsbasis Umweltrelevante Investitionskosten die unmittelbar mit dem erzielten Umwelteffekt (Energieeinsparung, CO2-Reduktion, …) in Verbindung stehen Förderungssatz 15 % der Förderungsbasis für Großunternehmen 20 % der Förderungsbasis für mittlere Unternehmen 25 % der Förderungsbasis für Kleinunternehmen Zuschlagsmöglichkeiten 5 % (maximal 10.000 Euro) EMAS zertifizierte Unternehmen

Die Inanspruchnahme von Zuschlägen ist bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze möglich.

B) Projekte mit Investitionskosten von mehr als 150.000 Euro

Für Maßnahmen mit förderungsfähigen Investitionskosten von mehr als 150.000 Euro entspricht die Förderungsbasis den umweltrelevanten Investitionsmehrkosten und wird nach AGVO Artikel 38, Absatz 3 ermittelt. Die Ermittlung von Referenzkosten erfolgt anhand des Kontrafaktischen Szenarios1. Förderungsbasis Umweltrelevante Investitionsmehrkosten Die für die Verbesserung der Energieeffizienz erforderlichen Kosten im Vergleich der Kosten der Investition mit den Kosten des kontrafaktischen Szenarios1, (Investitionsalternative ohne Beihilfe) Förderungssatz 30 % der Förderungsbasis Zuschlagsmöglichkeiten 5 % (maximal 10.000 Euro) EMAS zertifizierte Unternehmen Die Inanspruchnahme von Zuschlägen ist bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze möglich. Kontrafaktisches Szenario zur Ermittlung der Referenzkosten:

• Neuanlage – ohne (vergleichbarer) Bestandsanlage

Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der Differenz zwischen den Investitionskosten und einer weniger energieeffizienten Investition, welche ohne Beihilfe hätte durchgeführt werden können und der üblichen Geschäftspraxis entspricht.

• Weiterbetrieb der Bestandsanlage mit vorgezogener Investition

Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der Differenz zwischen den Investitionskosten und dem Kapitalwert der Kosten der späteren Investition abgezinst auf den Zeitpunkt, zu dem die geförderte Investition getätigt werden würde.

• Weiterbetrieb der Bestandsanlage ohne weitere Investition

Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der Differenz zwischen den Investitionskosten und dem Kapitalwert der Investition in die Wartung, Reparatur und Modernisierung der bestehenden Anlagen und Ausrüstung, abgezinst auf den Zeitpunkt, zu dem die geförderte Investition getätigt werden würde.

1Das kontrafaktische Szenario wird entsprechend der AGVO (Verordnung (EU) Nummer 651/2014 zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) Nummer 2023/1315) Artikel 38, Absatz 3 a-d ermittelt Version 04/2024 Seite 3 von 6 INFORMATIONSBLATT ENERGIESPAREN Eine Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie – aus Mitteln der Umweltförderung im Inland managed by Kommunalkredit Public Consulting

• Finanzierung über Leasing

Die beihilfefähigen Kosten ergeben sich aus der Kapitalwert-Differenz zwischen dem Leasing der durch die Beihilfe geförderten Ausrüstung und dem Leasing der weniger energieeffizienten Ausrüstung.

C) Projekte mit eindeutig abgrenzbaren „umweltrelevanten“ Kosten (unabhängig von den Investitionskosten)

Eindeutig abgrenzbare und bestimmbare Investitionen, die ausschließlich auf die Verbesserung der Energieeffizienz abzielen und zu denen es keine weniger energieeffiziente Investitionsalternative gibt2 werden unabhängig von der Höhe der Investitionskosten nach AGVO Artikel 38, Absatz 3 (vorletzter Absatz) gefördert.

Förderungsbasis Umweltrelevante Investitionskosten (eindeutig abgrenzbar und bestimmbar) die unmittelbar mit dem erzielten Umwelteffekt (Energieeinsparung, CO2-Reduktion, …) in Verbindung stehen Förderungssatz 30 % der Förderungsbasis Zuschlagsmöglichkeiten 5 % (maximal 10.000 Euro) EMAS zertifizierte Unternehmen Die Inanspruchnahme von Zuschlägen ist bis zur beihilfenrechtlichen Höchstgrenze möglich. Die Förderung ist in allen Fällen (Abschnitte A bis C) mit 750 Euro pro eingesparter beziehungsweise vermiedener Tonne CO2 sowie der benötigten Investitionsförderung gemäß Online-Antrag begrenzt.

Die Förderungsobergrenze pro Projekt beträgt 4,5 Millionen Euro.

 

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