Übersicht Förderungen für Private Sanierungsbonus

Übersicht Förderungen für Private Sanierungsbonus

Sanierungsbonus für Private 2023/2024

Ein-/Zweifamilienhaus/Reihenhaus

Förderungsfähige Kosten

Die förderungsfähigen Kosten setzen sich zusammen aus den Kosten für das Material sowie für Planung und Montage. Beachten Sie dazu auch das Dokument „Förderungsfähige Kosten“ auf Sanierungsbonus 2023/2024.

Maßnahmen, für die keine Montagerechnungen von für die jeweilige Arbeit befugten Professionisten vorgelegt werden, können nicht gefördert werden.

Förderungsfähige Maßnahmen

• Dämmung der Außenwände

• Dämmung der obersten Geschoßdecke bzw. des Daches

• Dämmung der untersten Geschoßdecke bzw. des Kellerbodens

• Tausch oder Sanierung der Fenster und Außentüren

 

Alles Wichtige im Überblick

  • Thermische Sanierungen für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser, die älter als 15 Jahre sind.
  • Nur für Privatpersonen
  • Kein Hauptwohnsitz am Objektstandort erforderlich
  • Für Leistungen ab 01.01.2023

Allgemeines in Kürze

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind.

Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen (vgl. Abschnitt B ab Seite 4).

Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert (vgl. Abschnitt A ab Seite 2).

Die Förderung beträgt für Genehmigungen ab 01.01.2024 je nach Sanierungsart zwischen 9.000 Euro und 42.000 Euro. Bei Verwendung von Dämmmaterial aus nachwachsenden Rohstoffen kann darüber hinaus ein Zuschlag gewährt werden.

Es können max. 50 % der gesamten förderungsfähigen Kosten gefördert werden. Einreichen können ausschließlich Privatpersonen. Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden. Anträge für eine Teilsanierung oder umfassende Sanierungen können ausschließlich online unter Sanierungsbonus 2023/2024 ab 03.01.2023 gestellt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt B ab Seite 4. Registrierungen für eine Einzelbauteilsanierung können ausschließlich online unter Sanierungsbonus 2023/2024 ab 03.01.2023 gestellt werden. Detaillierte Informationen finden Sie im Abschnitt A ab Seite 2.

Weitere Details im Infoblatt

 

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