Wie hoch wird bei Sanierung gefördert?

Wie hoch wird bei Sanierung gefördert?

Der aktuelle Sanierungsbonus 2023/24 für ein Ein- und Zweifamilienhaus sowie Reihenhaus:

Maßnahme max. Pauschale
Einzelbauteilsanierung 9.000 Euro
Teilsanierung 40% 18.000 Euro
Umfassende Sanierung guter Standard 27.000 Euro
Umfassende Sanierung klimaaktiv 42.000 Euro

Alles Wichtige im Überblick

  • Thermische Sanierungen für Ein-/Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser, die älter als 15 Jahre sind.
  • Nur für Privatpersonen
  • Kein Hauptwohnsitz am Objektstandort erforderlich
  • Für Leistungen ab 01.01.2023

Infoblatt
Häufig gestellte Fragen – FAQ

Mehr Infos auf https://www.topprodukte.at/services/sanierungstipps/foerderung-beratung

 

Förderungsmittel werden im Ein-/Zweifamilienhaus oder Reihenhaus ausschließlich für Privatpersonen bereitgestellt. Förderungsanträge können von (Mit-)EigentümerInnen, Bauberechtigten oder MieterInnen gestellt werden.

Für Gebäude mit drei oder mehr Wohneinheiten gelten besondere Förderungskriterien. Diese finden Sie unter „Sanierungsbonus Mehrgeschossiger Wohnbau“

Gefördert werden thermische Sanierungen im privaten Wohnbau für Gebäude, die älter als 15 Jahre sind. Förderungsfähig sind umfassende Sanierungen nach klimaaktiv Standard bzw. gutem Standard sowie Teilsanierungen, die zu einer Reduktion des Heizwärmebedarfs von mind. 40 % führen. Außerdem werden auch Einzelbauteilsanierungen gefördert.

Gefördert werden Leistungen, die ab 01.01.2023 erbracht wurden.

Die konkreten Förderungshöhen und Förderungsbedingungen finden Sie hier:
Informationsblatt
Häufig gestellte Fragen – FAQ

A Einzelbauteilsanierung

Registrierung

  • Sie registrieren Ihren geplanten und baureifen bzw. bereits umgesetzten Projekt ausschließlich online
  • Nach abgeschlossener Registrierung erhalten Sie einen Zugangslink für die Antragstellung. Ab der Registrierung haben Sie 12 Monate Zeit die Maßnahme durchzuführen und den Antrag einzureichen
  • Mit der Registrierung sind Förderungsmittel für Sie reserviert

ONLINE-REGISTRIERUNG EINZELBAUTEILSANIERUNGEN

Registrierungen können so lange durchgeführt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2024.

Antragstellung

  • Der Förderungsantrag kann ausschließlich auf der Online-Plattform über Ihren persönlichen Link eingereicht werden, den Sie nach der Registrierung erhalten haben
  • Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) sind online auf der Plattform hochzuladen und der Antrag abzusenden
  • Bitte beachten Sie, dass die Maßnahme bei der Antragstellung abgeschlossen und abgerechnet sein muss

Diese Maßnahme wird ab 01.04.2022 einkommenssteuerlich durch eine Sonderausgabenpauschale (§18 Abs. 1 Z 10 lit b ESIG 1988) begünstigt. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Auszahlung

  • Nach positiver Projektprüfung durch die KPC wird Ihr Antrag der zuständigen Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie zur Genehmigung vorgelegt
  • Nach Genehmigung erhalten Sie von uns ein Auszahlungsschreiben und anschließend werden die Förderungsmittel auf Ihr Konto überwiesen

B Umfassende Sanierungen oder Teilsanierung 40%

Antragstellung

  • Die Antragstellung für eine Umfassende Sanierung (guter Standard und klimaaktiv) oder eine Teilsanierung erfolgt ausschließlich online
  • Die notwendigen Unterlagen (siehe Informationsblatt) und das Formular Technische Details Energieausweis stehen auf dieser Webseite zum Download zur Verfügung

ONLINEANTRAG FÜR UMFASSENDE SANIERUNGEN UND TEILSANIERUNG

Anträge können so lange gestellt werden, wie Budgetmittel vorhanden sind, längstens jedoch bis zum 31.12.2024.

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